Elefanten machen Kunststücke im Zirkus

Dressurgeschichte

Haltung von Wildtieren

Wildtiere lernen ihre Kunststücke nicht freiwillig, sondern unter massivem Druck – meist sogar durch Gewalt. Tierschutzverbände drängen deswegen schon lange auf ein Gesetz, das die Wildtierhaltung im Zirkus verbietet.

Von Malte Linde

Bundesrat: "Wildtiere sind nicht domestizierbar"

2003 fasste der Deutsche Bundesrat eine sogenannte Entschließung, nach der die Haltung von Wildtieren im Zirkus deutlich erschwert werden soll.

Darin wird die Bundesregierung gebeten, "eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen, die das Halten wildlebender Tiere, und zwar insbesondere von Affen, Elefanten und Großbären, in Zirkusbetrieben – mit entsprechenden Übergangsregelungen für vorhandene Tiere – grundsätzlich verbietet".

Wildtiere seien nicht domestizierbar und stellten daher häufig besonders hohe Ansprüche an ihre Unterbringung, Ernährung und Pflege sowie an die Sachkunde des Halters. Bei einigen Tierarten könnten diese Ansprüche in einem reisenden Zirkus schon im Grundsatz nicht erfüllt werden, da sie einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen verbrächten.

Die wenigsten Zirkusbetriebe verfügten über geeignete, beheizbare Winterquartiere und sie seien zudem oft nicht in der Lage, die finanziellen Mittel für erforderliche Anschaffungen, Unterhalts- und Tierarztkosten aufzubringen.

Als Folge der nicht immer artgerechten Haltung zeigten diese Tiere oft Verhaltensstörungen, seien von Erkrankungen oder sogar vom Tod bedroht. Darüber hinaus sei die zentrale Erfassung aller Wanderzirkusse erforderlich, um eine wirkungsvolle, länderübergreifende Überwachung zu garantieren.

Andere Staaten sind weiter

Bislang hat die Bundesregierung trotz dieser Aufforderung des Bundesrates kein entsprechendes Verbot im Gesetz verankert. Einige andere Länder, darunter die skandinavischen Staaten und Bulgarien, Österreich und Israel, sind da schon weiter: Sie haben ein Haltungsverbot für bestimmte Tierarten erlassen.

In Deutschland verbieten bisher nur einzelne Städte wie Potsdam, Heidelberg und Köln, dass Zirkusse mit Wildtieren bei ihnen gastieren. Auch geplante Gesetze werden das Halten von Wildtieren im Zirkus wohl nicht gänzlich verbieten.

Der Gesetzgeber hat vor allem die artgerechte Haltung der Tiere im Blick, weniger die grundsätzliche Frage, ob Dressurakte an sich zulässig sind oder nicht. Dafür gelten verschiedene Paragraphen des Tierschutzgesetzes.

Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten,

  • einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen. (Tierschutzgesetz § 3, Absatz 1)
  • ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. (Tierschutzgesetz § 3, Absatz 5)

Der brutalen und offensichtlichen Tierquälerei ist mit diesem Paragraphen zwar ein Riegel vorgeschoben worden. Tatsächlich ist im Einzelfall aber oft nur schwer nachweisbar, wie Tiere, die öffentlich vorgeführt werden, tatsächlich behandelt werden.

Das Schwarzweiß Foto zeigt einen Tanzbär in Ketten

Tanzbären wurden qualvoll abgerichtet

(Erstveröffentlichung: 2004. Letzte Aktualisierung: 01.10.2019)

Quelle: WDR

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