Tierschutz
Widerspruch zwischen Tierschutz und menschlicher Nutzung
"Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz überhaupt geschaffen werden musste." Diese scharfe Kritik äußerte Theodor Heuss, der erste deutsche Bundespräsident. Damit machte er deutlich, dass es für den Menschen selbstverständlich sein sollte, Tiere vor Leiden zu bewahren – in einer Zeit, in der das Thema Tierschutz in der deutschen Öffentlichkeit kaum eine Rolle spielte. Das hat sich bis heute geändert: Mit dem Aufkommen der Tierschutzbewegung in Deutschland haben sich seit den 80er Jahren zahlreiche Organisationen gebildet, die sich für den Tierschutz einsetzen und mit teilweise groß angelegten Kampagnen die Menschen über grundsätzliche Probleme und Missstände aufklären. Unter dem Begriff Tierschutz versteht man allgemein alle praktischen und rechtlichen Maßnahmen zur Sicherung des Lebens und Wohlbefindens von Tieren. In erster Linie wird der Schutz vor Einwirkungen durch den Menschen angestrebt, die dem Tier unnötige Leiden und Schäden zufügen. Dabei steht der Tierschutz oft im Widerspruch zur menschlichen Nutzung von Tieren – beispielsweise in der Landwirtschaft oder in der Forschung.
Tierschützer: Nutzung von Tieren ja, wenn artgerecht
Das erste Tierschutzgesetz wurde im Jahr 1822 in England auf die Initiative des Parlamentariers Richard Martin hin erlassen und schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen. Martin war auch eines der Gründungsmitglieder der weltweit ersten Tierschutzorganisation "Society for the Prevention of Cruelty to Animals" (SPCA), die 1824 ins Leben gerufen wurde.
In Deutschland gründete der Pfarrer Albert Knapp 1837 den ersten Tierschutzverein, der sich schließlich 1881 mit weiteren Vereinen zum "Deutschen Tierschutzbund" zusammenschloss. Heute ist der "Deutsche Tierschutzbund" die Dachorganisation von mehr als 700 Tierschutzvereinen sowie über 500 Tierheimen und hat etwa 800.000 Mitglieder. Die Organisation strebt an, dass Tieren in menschlicher Obhut ein tiergerechtes Leben ohne Leiden gewährt wird. Dabei akzeptiert sie grundsätzlich, dass der Mensch Tiere für seine Zwecke nutzt, indem er sie züchtet, mästet und schlachtet. Allerdings soll er das so schonend und so wenig qualvoll wie möglich tun – beispielsweise in Form von artgerechter Tierhaltung in der biologischen Landwirtschaft.
Ähnliche Ziele wie der "Deutsche Tierschutzbund" verfolgt auch das "Deutsche Tierhilfswerk" (DTHW), das 1985 gegründet wurde und rund 200.000 Mitglieder hat. Es kooperiert mit Tierheimen, Auffang- und Auswilderungsstationen sowie Arten- und Naturschutzinitiativen. Das DTHW engagiert sich auf politischer Ebene besonders gegen tierquälerische Massentierhaltung und für den Erhalt von Wildtierarten in ihren Lebensräumen.
Tierrechtler: Nutzung von Tieren? Durch nichts gerechtfertigt!
Einigen Organisationen gehen diese Ziele nicht weit genug. Sie lehnen es generell ab, dass der Mensch Tiere in irgendeiner Form für seine Zwecke nutzt, da sie davon ausgehen, dass er kein Recht dazu hat. Die bekanntesten Vertreter dieser Position – sie werden Tierrechtler genannt – sind die "People for the Ethical Treatment of Animals" (PETA). Die Organisation kommt ursprünglich aus den USA und hat nach eigenen Angaben weltweit rund 1,6 Millionen Unterstützer. PETA gewinnt für ihre medienwirksamen, provokanten Aktionen häufig Prominente und lenkt so die öffentliche Aufmerksamkeit auf ihre Forderungen.
Auch die Organisation "Animal Peace" setzt sich mit provokanten Aktionen für die Rechte von Tieren ein. So demonstrierten die Anhänger von "Animal Peace" beispielsweise nackt auf der Düsseldorfer Königsallee. Während des Bundestags-Wahlkampfes 2005 protestierten die Aktivisten der Organisation gegen eine Umsetzung der EU-Richtlinie für die Haltung von Legehennen in Deutschland. Diese erlaubt Batteriekäfige, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland langfristig verboten sein sollten.
Noch weiter geht die "Animal Liberation Front" mit ihren Aktionen, die zum Teil illegal sind und dementsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Manche Aktivisten zerstören beispielsweise Hochsitze, um ein Zeichen gegen die Jagd zu setzen.
Tierschutz – heute Bestandteil des Grundgesetzes
Einen großen Erfolg hat die deutsche Tierschutzbewegung 2002 erzielt: Am 26. Juli dieses Jahres wurde das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert, nachdem der Bundestag das im Jahr 2000 noch abgelehnt hatte. Der Artikel 20a lautet seitdem: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Allerdings hat die Aufnahme des Tierschutzes die Rechtssprechung in Deutschland nicht stark verändert. Die Regelung wurde bislang nur herangezogen, um das Schächten als religiöse Schlachtmethode zu verbieten. Beim Schächten werden mit einem Halsschnitt Schlagadern, Luft- und Speiseröhre des Tieres durchtrennt, was das vollständige Ausbluten gewährleistet. So tragen sowohl Juden als auch Muslime dem Blutgenuss-Verbot in ihren heiligen Schriften Rechnung. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 können Metzger eine Ausnahmegenehmigung für diese religiöse Schlachtmethode erhalten.
Tiere töten? Nur aus "vernünftigem Grund"
Teil des Strafrechts wurde der Schutz der Tiere vor Leiden am 26. Mai 1933 – lange nach der Gründung des ersten deutschen Tierschutzvereins. Absurd: Zuvor war es nur strafbar, öffentlich oder in ärgerniserregender Weise Tiere zu quälen oder zu misshandeln, wodurch das Empfinden des Menschen, aber nicht das der Tiere geschützt war. Ein neues Tierschutzgesetz ersetzte am 24. Juli 1972 schließlich die bestehenden Regelungen. Im Paragraph 1 ist festgehalten: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Seit 1972 wurde das Tierschutzgesetz mehrfach überarbeitet; die letzte Änderung stammt vom 28. Dezember 2006.
Alexandra Stober, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Schutz für Tiere - Mit den Rettern unterwegs, 18.08.2008









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