beleuchtetes Taxischild

Taxis

Tipps zum Taxifahren

Die Beziehung zwischen Taxigast und Fahrer ist nicht immer einfach. Die meisten Rechte und Pflichten beider Seiten sind deshalb im Personenbeförderungsgesetz geregelt. Hier sieben Beispiele.

Von Christiane Tovar

Muss ein Taxifahrer jede Fahrt annehmen?

Grundsätzlich gilt für Taxis eine Beförderungspflicht. Der Fahrer darf deshalb keine Tour ablehnen, auch wenn sie sehr kurz und deswegen nicht lukrativ ist. Ausnahme: Ist ein Gast stark verschmutzt oder sehr betrunken, kann der Taxifahrer die Fahrt ablehnen.

Darf der Kunde sein Haustier mitnehmen?

Hunde und andere Kleintiere werden kostenlos befördert. Dabei muss allerdings gewährleistet sein, dass die Tiere sicher mitfahren können, also eine gewisse Größe nicht überschreiten. Blindenhunde müssen immer mitgenommen werden.

Müssen auch größere Gepäckstücke vom Taxi transportiert werden?

Im Taxi muss soviel Gepäck transportiert werden, wie in den Kofferraum passt. Der Fahrer ist außerdem dazu verpflichtet, das Gepäck der Gäste selbst zu verstauen. Auch Rollstühle und Kinderwagen müssen im Taxi ohne Mehrkosten transportiert werden.

Taxifahrerin verstaut Gepäck im Kofferraum

Der Fahrer muss das Gepäck selbst verstauen

Welche Route muss der Taxifahrer nehmen?

Der Fahrer ist dazu verpflichtet, den kürzesten Weg zu nehmen. Sollte es allerdings aufgrund des Verkehrsaufkommens sinnvoller sein, eine andere Route zu fahren, muss das vor Beginn der Tour mit dem Gast abgesprochen werden.

Schiebedach, Radio und Co

Der Gast kann bestimmen, welchen Sender er im Radio hören will. Auch die Lautstärke richtet sich nach den Wünschen des Gastes. Voraussetzung: Der Funk muss für den Fahrer noch gut zu verstehen sein. Ob Fenster und/oder Schiebedach offen oder geschlossen sind, kann ebenfalls der Kunde entscheiden.

Ab wann darf das Taxameter laufen?

Erst, wenn die Fahrt auch tatsächlich beginnt. Be- und Entladezeiten dürfen nicht berechnet werden.

Digitalschrift Fahrpreis, besetzt  und Tarif vor schwarzem Hintergrund

Das Taxameter gehört zur Grundausstattung

Quittungen und Zahlungsmodalitäten

Jeder Fahrer ist verpflichtet, dem Kunden auf Anfrage eine Quittung auszustellen. Gezahlt wird grundsätzlich, wenn die Fahrt beendet ist und zwar nur die Summe, die auf dem Taxameter steht. Trinkgeld ist natürlich erlaubt.

(Erstveröffentlichung 2005. Letzte Aktualisierung 08.10.2019)

Quelle: WDR

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