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Nach dem gewonnen Krieg gegen Frankreich, kam es in der Sieges-Euphorie des Jahres 1871 zur Gründung des Deutschen Reiches. Aber dieses Jahr brachte nicht nur einen neuen vereinten deutschen Staat hervor, sondern es wurden auch einige Reformen in die Wege geleitet, die zu einer Liberalisierung und Sozialisierung in der Arbeitswelt führen sollten. Einen ganz bedeutenden Anstoß gab der deutsche Kaiser Wilhelm I. selbst, als er am 17. September 1881, in der so genannten "Kaiserlichen Botschaft" vor dem Reichstag die Einführung einer Sozialversicherung verlangte:

Ein handschriftliches verfasstes Dokument des Kaisers Wilhelm I. Saubere und feingezogene Sütterlinschrift. Beginnend mit: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser König von Preußen. Unter dem Dokument sieht man die Unterschrift und das Siegel des Monarchen. (Rechte: Deutsche Arbeitsschutzausstellung Dortmund)

Die so genannte "Kaiserliche Botschaft"

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"Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Überzeugung aussprechen lassen, dass die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen ist... In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in der vorigen Session vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstage stattgehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Berathung desselben vorzubereiten.
Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter und Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesammtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zutheil werden können."

Das Schwarzweiß-Foto einer großen Fabrikhalle im 19. Jahrhundert. Dicht gedrängt steht Arbeiter an Arbeiter, Maschine an Maschine. Die Maschinen sind alle nach oben hin durch Lederriemen mit einer Haupt-Antriebsstange verbunden. (Rechte: Siemens Archiv, München)

Massenfabrikation auf engstem Raum

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Wie der Kaiser war auch Reichskanzler Bismarck davon überzeugt, dass eine gut organisierte Unfallversicherung die einzige Lösung für das soziale Problem der Arbeiter sei. Allerdings trieb ihn auch die Sorge vor einer neuen Revolution, die durch unzufriedene Arbeiter entfacht werden konnte.

Unabhängig vom Verschulden oder Nichtverschulden sollte der Betroffene eine Entschädigung erhalten. Nach Bismarcks Willen sollte diese Art der Versicherung durch das Reich und durch Beiträge der Unternehmer finanziert werden. Für die Unterstützung seines Planes konnte er auch einige namhafte Industrielle gewinnen. Darunter auch den Bochumer Stahlfabrikanten Louis Baare. Dieser vertrat in einer veröffentlichten Denkschrift die Ansicht, dass eine wachsende Industriegesellschaft eine gesunde und zufriedene Arbeiterschaft brauchte.

Mit wehender, roter Fahne stürmt auf einer Karikatur aus dem 19. Jahrhundert eine Frau die Trutzburg der Kapitalisten. (Rechte: Deutsche Arbeitsschutzausstellung Dortmund)

Karikatur für den Acht-Stunden-Tag

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Viele Gleichgesinnte fand dieser Gedanke allerdings nicht unter den Industriellen. Sie fürchteten die hohen Kosten, die eine solche Versicherung für sie zur Folge haben könnte. Und so wurde das Unfallversicherungsgesetz denn auch erst im dritten Anlauf und erst 1884 vom Reichstag verabschiedet.
Die Beiträge waren alleine von den Unternehmern zu zahlen, die dadurch allerdings von ihrer persönlichen Haftpflicht befreit wurden. Um eine Beitragsgerechtigkeit bemüht, teilte man die einzelnen Betriebsarten in so genannte Gefahrenklassen ein. Branchen, die weniger unfallträchtig waren, mussten dementsprechend weniger Beitragszahlungen in die Versicherungs-Kasse leisten. Dadurch wollte man die Betriebe anregen in den Arbeitsschutz zu investieren. Ein wichtiger Schritt hin zum Sozialstaat heutiger Prägung war damit getan.

1863 hatte der Sozialist Ferdinand Lassalle den "Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein" gegründet. 1869 war die Sozialdemokratische Arbeiterpartei entstanden. 1875 kam es zur Vereinigung beider Bewegungen. Diese erstarkte Arbeiterbewegung drängte auf einen Umsturz der bestehenden Ordnung in Staat und Gesellschaft. Lassalle wollte diesen Umsturz mit friedlichen Mitteln herbeiführen. Ganz im Gegensatz zu Marx und Engels, die an eine radikale Lösung dachten.

Schon 1871 wurde die 1869 im Norddeutschen Bund eingeführte Gewerbeordnung für das gesamte Deutsche Reich übernommen. Diese Gewerbeordnung enthielt bestimmte Paragraphen, die den Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen regelte. Sie enthielt aber auch eine Passage, die "zu thunlichster Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind".

1878 wurde diese Gewerbeordnung auf massiven Druck der Arbeiterbewegung zu Gunsten der Arbeiter reformiert und verbessert. Inhalt der Reform war ein erster Mutterschutz, das Verbot der Beschäftigung von Kindern unter zwölf Jahren und eine reichsweite Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen durch Fabrikinspektoren. 1871 wurde das Haftpflichtgesetz eingeführt. Ab sofort waren die Betreiber von Bergwerken und Fabriken bei Unglückfällen sowohl für eigenes als auch für das Verschulden der Arbeiter haftbar und zum Schadensersatz verpflichtet. Das Rechtsstatut des so genannten Betriebsunfalls war damit geschaffen. Allerdings war es für die Arbeiter sehr schwer, wenn nicht unmöglich, ihre Rechtsansprüche auch wirklich gegen den mächtigen Unternehmer durch zu setzen. Und so gerieten immer noch unzählige Menschen durch Arbeitsunfähigkeit in Armut. Eine Gesetzesreform war dringend notwendig.

Alfried Schmitz, Stand vom 30.06.2007
Sendung: Otto von Bismarck, 19.09.2007

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