Ein älterer Mann im Rollstuhl mit einem lächelnd schauendem Kind im Kinderwagen neben sich

Behinderungen

Inklusion

Inklusion ist ein Menschenrecht. In der hitzigen Diskussion um das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen wird das oft vergessen. Genauso wie die Tatsache, dass Inklusion nicht nur in der Schule umgesetzt werden muss, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Von Beate Krol

Inklusion – was ist das?

Übersetzt heißt Inklusion einbeziehen, berücksichtigen und einschließen.

Niemand ist gefeit davor, behindert zu sein. Manche Menschen kommen mit einer Behinderung zur Welt, andere erleben sie im Alter, wieder andere haben vielleicht gerade eine Familie gegründet oder stecken mitten in der Ausbildung. Wie es dann im Leben weitergeht, hängt stark von der Gesellschaft ab, in der man lebt.

Tendenziell werden Menschen mit Behinderung in Deutschland separiert. Sie können zwar eine Schule besuchen, arbeiten und von zu Hause ausziehen, aber die Schule ist meist eine Förderschule, der Arbeitgeber häufig eine Behindertenwerkstatt und die Wohnung entpuppt sich oft als Heim.

Dazu kommen unzählige bauliche Barrieren, die das Leben erschweren, wie Bordsteinkanten, Stufen, enge Türen und nicht-behindertengerechte Toiletten. Auch Gebärdendolmetscher und Übersetzer für Leichte Sprache fehlen.

Die Inklusion versteht sich als Gegenentwurf dazu. In einer inklusiven Gesellschaft müssen behinderte Menschen ihre Bedürfnisse nicht an die Gegebenheiten anpassen, sondern die Gegebenheiten werden auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

In der Praxis kann das bedeuten, dass ein Auszubildender, der keinen Computer bedienen kann, einen persönlichen Assistenten bekommt, ein Mensch mit einer Lernbehinderung seine Behördenschreiben in Leichter Sprache erhält und ein blinder Museumsbesucher einen Audioguide vorfindet, der ihm die Ausstellungsstücke beschreibt.

Dazu gibt es in einer inklusiven Gesellschaft Leitsysteme für Behindertenparkplätze, Fahrstühle an allen S- und U-Bahnen, Rampen, breite Türen, behindertengerechte Toiletten und vieles mehr, was zur ungebremsten Mobilität und Teilhabe beiträgt.

Die UN-Behindertenrechtskonvention

In der öffentlichen Debatte entsteht manchmal der Eindruck, als sei es Deutschland freigestellt, die Inklusion umzusetzen oder nicht. Tatsächlich hat sich die deutsche Regierung völkerrechtlich zur Inklusion verpflichtet. Geschehen ist dies 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). In der BRK ist die Inklusion als Menschenrecht festgeschrieben.

Besucher der Alten Nationalgalerie in Berlin sitzen mit Kopfhörer vor Bildern.

Museumsbesucher mit Audioguide

Damit haben die Autoren der BRK einen Paradigmenwechsel um Umgang mit Behinderungen eingeleitet. War die Haltung gegenüber behinderten Menschen bislang vom Fürsorgegedanken geprägt, fordert die BRK von den Staaten, alles zu tun, damit sich Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe begegnen können.

Nicht nur Deutschland, auch vielen anderen Staaten stehen damit langfristig große gesellschaftliche Veränderungen bevor.

Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Inklusion?

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass in jedem Land drei Stellen zur Umsetzung der BRK – und damit der Inklusion – eingerichtet werden müssen.

Als "staatliche Anlaufstelle" fungiert das Arbeits- und Sozialministerium. Von dort stammt auch der erste Staatenbericht, anhand dessen der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen den Fortschritt bei der Umsetzung der BRK überprüft.

Außerdem hat das Ministerium im Juli 2013 erstmals einen "Teilhabebericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigung" erstellt. Die ebenfalls geforderte Koordinierungsstelle ist beim Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelt.

Ihre Aufgabe besteht darin, den Kontakt zur Zivilgesellschaft herzustellen, also zu all jenen, die außerhalb von Bund, Ländern und Kommunen die Interessen von behinderten Menschen vertreten.

Die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte überwacht als unabhängige Stelle den Prozess. Als Schnittstelle zwischen den drei Einrichtungen fungiert ein Inklusionsbeirat. Die Inklusion an den Schulen ist Ländersache. In den Kommunen sind die städtischen Behindertenbeauftragten zentrale Anlaufstellen.

Was bringt die Inklusion?

Aus Sicht ihrer Befürworter liegen die Vorteile der Inklusion auf der Hand. Zum einen hilft sie den Menschen, ihr Potenzial zu entfalten. Zum anderen sorgt sie für mehr soziale Gerechtigkeit und Kontakt zwischen behinderten und nicht-behinderten Menschen.

Alles zusammen macht eine Gesellschaft lebenswert und lebendig.

Die Inklusionsbefürworter führen aber auch ökonomische Gründe ins Feld. So ergab eine Studie der Technischen Universität Berlin, dass es in ländlichen Regionen oft weniger Geld kostet, eine Schule barrierefrei zu machen, als die behinderten Schüler jeden Tag mit dem Schulbus zur Förderschule zu fahren.

Auch für einen Betrieb kann sich die Inklusion rechnen. So geben Unternehmen an, dass sich das Arbeitsklima mit der Einstellung von behinderten Menschen deutlich verbessert. Ein Effekt, den Schulen auch aus inklusiven Klassen kennen.

Manchmal besitzen behinderte Menschen auch besondere Fähigkeiten, die Unternehmen zugutekommen. So gab ein großes Software-Unternehmen kürzlich bekannt, verstärkt Mitarbeiter mit dem Asperger-Syndrom einzustellen zu wollen, weil diese außerordentlich gründlich beim Überprüfen von Programmen sind.

Kritik an der Inklusion

Und welche Nachteile hat die Inklusion? Kritiker fürchten, dass behinderte Menschen in einer inklusiven Gesellschaft unter Leistungsdruck geraten und überfordert sind, weil sie täglich mit ihrem Anderssein konfrontiert werden.

Ganz Unrecht haben sie damit vermutlich nicht. Durch die lange Separation sind behinderte und nicht-behinderte Menschen den Umgang miteinander nicht gewöhnt. In manchen Schulen steht die Inklusion deshalb auf der Kippe.

Dazu kommen oft schlechte Rahmenbedingungen, die nicht nur Schulen, sondern auch Unternehmen immer wieder beklagen. Dass Separation für eine Gesellschaft besser ist als Inklusion, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.

Eher stellt sich die Frage, wie Berührungsängste überwunden und Barrieren im Kopf abgebaut werden können – und wie mehr Geld in die Inklusion fließen kann.

Quelle: SWR | Stand: 16.07.2019, 17:00 Uhr

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