Was sind Sozialversicherungen?

Planet Wissen 05.06.2023 02:09 Min. Verfügbar bis 05.06.2028 WDR

Medizin

Das deutsche Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem ist Deutschlands größter, schwierigster und ältester Patient. 1883 führte Reichskanzler Otto von Bismarck die gesetzliche Krankenversicherung ein. Es folgten eine Unfallversicherung sowie eine Alters- und Invalidenversicherung.

Von Franziska Badenschier

Kaiser Wilhelm I. fordert Krankenkassen

Zwölf Stunden malochen in einer Fabrik, auch sonntags, ohne Arbeitsschutz: So sah die Arbeitswelt im 19. Jahrhundert für viele Deutsche aus. Die Arbeiterbewegung protestierte.

Doch Reichskanzler Otto von Bismarck mochte nicht die Arbeitszeit per Gesetz verkürzen und auch keine Mindestlöhne festlegen, um die Unternehmer nicht zu verprellen. Dem Reichskanzler war aber auch klar: Wenn das so weitergeht, dann wird das Elend größer und eine Revolte wahrscheinlicher.

Hinzu kam: Der deutsche Kaiser, Wilhelm I., verfasste eine Botschaft, die der Reichskanzler von Bismarck 1881 vor dem Reichstag verlas. In der Botschaft forderte der Kaiser "eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens" und "ein höheres Maß staatlicher Fürsorge" für Alte und Invaliden.

"Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht."

Reichskanzler von Bismarck brachte schließlich eine Sozialgesetzgebung auf den Weg. Die wichtigste Neuerung: eine gesetzliche Krankenversicherung für die Arbeiter. Am 15. Juni 1883 verabschiedete der Reichstag das Gesetz.

Zeichnung einer Situation in einem Eisenwalzwerk aus dem Jahre 1875.

Arbeitsbedingungen im 19. Jahrhundert

Krankengeld von Otto von Bismarck

Wer länger als eine Woche beschäftigt war und mehr als 2000 Mark im Jahr verdiente, der war von nun an versicherungspflichtig. Die Arbeiter mussten zwei Drittel der Beiträge für die Krankenversicherung selbst bezahlen, ein Drittel kam vom Arbeitgeber.

Wer krank wurde, dem bezahlte die Versicherung die Arztkosten und die Medikamente. Damit konnten sich nun viele Arbeiter ärztlich behandeln lassen, denen das zuvor zu teuer war. Außerdem zahlte die Versicherung Krankengeld, wenn ein Arbeiter für längere Zeit so schwer krank war, dass er nicht arbeiten konnte.

Vom dritten Krankentag an gab es die Hälfte des durchschnittlichen Lohnes. Vor materieller Not habe das Krankengeld aber nicht bewahren können, berichtet das Deutsche Historische Museum: Das Krankengeld war auf höchstens zwei Mark pro Tag gedeckelt und wurde für maximal 13 Wochen gezahlt. Dabei habe damals das Existenzminimum für eine vierköpfige Familie bei rund 25 Mark pro Woche gelegen.

Sozialgesetze als Zuckerbrot

In den nachfolgenden Jahren baute von Bismarck die Sozialgesetzgebung weiter aus: Es wurde eine Unfallversicherung eingeführt und bald darauf auch eine Alters- und Invalidenversicherung. Der Staat hatte es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeiter sozial abzusichern.

Das war die gütige Seite von Bismarcks Politik von Zuckerbrot und Peitsche. Die ungütige Seite, die Peitsche, war die Kampfansage an die Sozialdemokratie mitsamt den unterdrückenden Sozialistengesetzen.

Währenddessen kritisierten die Arbeiterbewegung und die Sozialdemokraten, dass die Gesetze nicht Reformen ersetzen könnten. Kaiser Wilhelm I. starb 1888. Sein Sohn wiederum starb nach nicht einmal hundert Tagen auf dem Thron an Kehlkopfkrebs. Und so wurde der Enkel König.

Wilhelm II. galt als "Arbeitnehmer-freundlich". Er drängte Reichskanzler von Bismarck 1890 zum Rücktritt – und dann schränkte er die Kinderarbeit ein, verordnete Sonntagsruhe, erlaubte maximal elf Stunden Arbeit pro Tag.

Erster Kanzler des Deutschen Reiches

Otto von Bismarck: Sozialgesetze als Zucker

Eine bittere Pille namens Praxisgebühr

Seitdem sind mehr als 130 Jahre vergangen. Die Arbeitswelt hat sich derweil gewandelt, das politische System und auch das Gesundheitswesen. Heute sind rund 88 Prozent der Menschen in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese funktioniert nach wie vor nach dem Solidarprinzip: Der Versicherte zahlt so viel, wie er sich finanziell leisten kann und bekommt so viel, wie er braucht. Seit 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent des Gehalts.

Wer ein gewöhnlicher Arbeitnehmer ist, zahlt aber nur 7,3 Prozent selbst und sein Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte – ebenfalls 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Dieser kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen.

Etwa zehn Prozent der Menschen in Deutschland sind privat krankenversichert – sie zahlen je nach ausgewähltem Tarif. Wer in eine private Krankenversicherung möchte, muss verschiedene Aufnahmevoraussetzungen erfüllen; wer bestimmte Risiken oder Vorerkrankungen hat, muss mitunter mehr bezahlen. Und etwa vier Prozent der Menschen in Deutschland sind überhaupt nicht versichert.

Im Gesundheitssystem fließen Summen in Milliardenhöhe. Es ist ein teures System, mitunter ist es zu teuer. Die Politiker haben hier und da Geldspritzen gesetzt und Pillen verschrieben, darunter die Praxisgebühr. Diese hat die rot-grüne Bundesregierung 2004 eingeführt.

Jeder Patient sollte für ersten Arztbesuch im neuen Quartal zehn Euro zahlen. Wer ohne Überweisung zu einem anderen Arzt ging, musste noch einmal zehn Euro auf den Tisch legen.

Die Praxisgebühr sollte Menschen davon abhalten, mehrere Ärzte aufzusuchen. Doch die Pille schmeckte bitter: Vor allem arme Menschen verzichteten häufig darauf, zum Arzt zu gehen – und verschleppten so unnötig Krankheiten.

Das war teurer, als die Kranken früher zu behandeln. Vom bürokratischen Aufwand für die Ärzte einmal ganz abgesehen. 2012 beschloss der Bundestag, die Praxisgebühr ersatzlos zu streichen. Die bittere Quartalspille wurde abgesetzt.

Symbolfoto mit einem Zehn-Euro-Schein, einem Stethoskop, einer Quittung und ein paar Medikamentenkapseln.

Wieder abgeschafft: Praxisgebühr

Diagnose: Geldspar-Neurose

Das Gesundheitssystem krankt bis heute. Es mangelt an Geld. Die Ökonomie rücke immer mehr in den Vordergrund, sagen Kritiker. Die Gesundheit bleibe auf der Strecke. Manche Krankenhäuser zahlen beispielsweise ihren Chefärzten einen Bonus, wenn diese eine bestimmte Anzahl an Fällen behandeln.

"Bonuszahlungen müssen an der medizinischen Qualität und der Patientenzufriedenheit orientiert sein und nicht an Leistungsmengen und Umsatzvorgaben", sagt der Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke.

Auch die Krankenkassen werden häufiger kritisiert. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zöller widerspricht dem. In seiner Funktion als Patientenbeauftragter der Bundesregierung sagte er im Sommer 2013 in Planet Wissen, dass es für den gesetzlich Versicherten "um Rechte und Ansprüche geht, nicht um Almosen oder Geschenke".

Der CSU-Politiker ergänzte: "Als Patientenbeauftragter weiß ich aber natürlich auch, dass Patienten und Versicherte sich noch immer zu oft als Bittsteller fühlen." Jeder solle deswegen seine Patientenrechte nutzen.

Im Schnitt bleiben Patienten sieben Tage im Krankenhaus

2003 wurde ein neues Gebührensystem für Krankenhäuser eingeführt: das der diagnosebezogenen Fallgruppen, auch "Diagnose Related Groups" (DRG) genannt. Fortan sollte niemand mehr unnötig übers Wochenende im Krankenhaus liegen, nur um den Buchhalter der Klinik mit noch zwei, drei Tagessätzen zu beglücken. Stattdessen bekommt das Krankenhaus nun für jede Diagnose und den dazu bestimmten Schweregrad einen bestimmten Geldbetrag.

Die DRG-Therapie wirkt – und hat Nebenwirkungen. Einerseits sind die Patienten nun tatsächlich kürzer im Krankenhaus – im Jahr 2017 waren das durchschnittlich 7,3 Tage. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren es 15 Jahre zuvor 9,2 Tage.

Dafür kommen nun mehr Menschen ins Krankenhaus: Die Zahl der Krankenhaus-Aufenthalte ist in den zehn Jahren nach Einführung der Fallpauschalen um sieben Prozent gestiegen.

Und so schlussfolgerte der Geschäftsführer des eigens eingerichteten Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus InEK, Frank Heimig, dem Wirtschaftsmagazin brand eins zufolge: "Wir haben zwar kein Geld gespart, aber wir behandeln heute viel mehr Leute." Derweil nennt der Freiburger Medizin-Ethiker Giovanni Maio Krankenhäuser mittlerweile "Behandlungsfabriken".

Hinzu kommt: Das Gesundheitswesen sei anfällig für Korruption, "weil es intransparent und komplex ist". Davon ist die Organisation Transparency International überzeugt. Mal sei es ein Apotheker, der falsch abrechnet, mal ein medizinischer Gutachter, der sich manipulieren lässt, und mal ein Pharmavertreter, der einen Arzt um den Finger wickelt. Da ist es kein Wunder, dass der Posten an der Spitze des Gesundheitsministeriums einer der unbeliebtesten ist.

Es gibt sie aber: Ärzte, die sich Zeit nehmen für ein Gespräch oder sogar einen Scherz. Und es gibt auch Praxen, in denen Patienten einen Termin bekommen – egal, wie sie versichert sind und unabhängig davon, ob sie zuvor schon einmal in der Praxis waren.

(Erstveröffentlichung: 2013. Letzte Aktualisierung: 21.10.2019)

Quelle: WDR

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