Ein Bier wird gezapft.

Bier

Das Reinheitsgebot

Schon 1156 erließ Kaiser Barbarossa für die Stadt Augsburg eine Rechtsverordnung, in der auch die Bierqualität erwähnt wurde. "Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden" – steht dort geschrieben.

Von Alfried Schmitz

Starke Konkurrenz und Panschereien

Die Strafe konnte unterschiedlich hoch ausfallen. Beim einmaligen und ersten Verstoß betrug das Bußgeld fünf Gulden. Wiederholungstätern konnte die Braulizenz entzogen werden.

Denn so mancher Brauer fügte seinem Gebräu Gewürze und Kräuter zu, die beim Zecher Kopfschmerzen oder gar Übelkeit hervorriefen. Und einige Wirte verwässerten ihr Bier, um mehr Geld zu verdienen.

Auch die Münchener Stadtoberen erkannten das Problem der Panscherei. Sie ernannten 1363 zwölf Stadträte zu amtlichen Bierkontrolleuren, die durch ständige Tests die Qualität des Bieres überwachen sollten. Solche Maßnahmen waren dringend notwendig geworden, denn der Konkurrenzkampf auf dem Biermarkt war enorm.

Weil die norddeutschen Brauer nach strengen Zunftregeln arbeiteten, hatte ihr Bier eine gute Qualität und einen guten Ruf. Um den Anschluss nicht vollends zu verpassen, sah der bayerische Herzog Wilhelm IV. nur noch eine Möglichkeit: Am 23. April 1516 erließ er das Reinheitsgebot, das nach und nach auch von anderen deutschen Städten und Ländern übernommen wurde.

Reinheitsgebot für Bier wird erlassen (am 23.04.1516)

WDR ZeitZeichen 23.04.2016 15:25 Min. Verfügbar bis 21.04.2026 WDR 5


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Das Reinheitsgebot von 1516 im Wortlaut

Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll:

"Wir verordnen, ... dass forthin überall im Fürstentum Bayern ... ein Maß ... Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll ...

Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden …

Gegeben von Wilhelm IV."

Das deutsche Reinheitsgebot im Original.

Das deutsche Reinheitsgebot

(Erstveröffentlichung 2014. Letzte Aktualisierung: 21.09.2018)

Quelle: WDR

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