Blick von oben auf den Petersdom und den überfüllten Platz.

Päpste

Die politische Struktur des Vatikans

Der Vatikan ist ein komplexes Gebilde mit einer juristischen Zwitternatur: Es wird streng unterschieden zwischen dem souveränen "Staat der Vatikanstadt" und der Institution des "Heiligen Stuhls".

Von Gregor Delvaux de Fenffe

"Staat der Vatikanstadt" und "Heiliger Stuhl"

Der Staat der Vatikanstadt ist ein politisch eigenständiger Staat mit Staatsterritorium, Staatsbürgern und Staatsgewalt.

Auch der Heilige Stuhl ist im Völkerrecht als souveränes, aber nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt verankert. Er repräsentiert die Spitze der katholischen Kirche, das Amt des Papstes und die Kurie. Der Papst ist juristisch gesehen Teil des Heiligen Stuhls. Er ist aber auch das Oberhaupt des Staates der Vatikanstadt.

Auf der politischen Bühne tritt der Staat der Vatikanstadt nicht in Erscheinung. Die zahlreichen diplomatischen Gesandten des Vatikans werden beim Heiligen Stuhl akkreditiert, nicht beim Vatikanstaat. Die Diplomaten vertreten im Ausland den Papst und die geistliche Leitung der katholischen Kirche, nicht den Territorialstaat des Vatikans.

Wer regiert den Vatikanstaat?

Der Regierungschef des Vatikans ist nicht der Papst selbst, sondern der vom Papst ernannte "Chef der Verwaltung des Staates der Vatikanstadt". Politisch gesehen hat er mit dem Heiligen Stuhl und der Leitung der katholischen Kirche so gut wie keine Berührungspunkte. Durch seine Hände geht die Leitung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt.

Die Finanzen des Vatikans

Der Vatikan verdient an dem Verkauf von Vatikanmünzen und Briefmarken an Sammler, er kassiert die Eintrittsgelder für die vatikanischen Museen und besitzt Immobilien und Kunstschätze, die er aber nicht versilbern kann. Der Regierungschef des Vatikans führt dem Vatikan jährlich Summen in zweistelliger Millionenhöhe zu.

Es ist Geld, das der Papst dringend benötigt. Denn obwohl der Vatikan vielfache Beteiligungen an Immobilien, Kirchen, Wohnungen, Kunstschätzen und Firmen besitzt, wies der vatikanische Haushalt in den vergangenen Jahren hohe Defizite auf. Die Schulden bewegten sich in vielen Jahren des 21. Jahrhunderts in zweistelliger Millionenhöhe. Nur selten schrieb man schwarze Zahlen, wie im Jahr 2012.

Es gibt einzelne, sehr reiche Diözesen wie Köln oder New York, deren Haushalt größer ist als der des gesamten Vatikans. Auf ihre Unterstützung ist der Vatikan angewiesen.

Die größten Ausgabenposten des Vatikans sind die Gehälter für die Angestellten, die Finanzierung von Auslandsvertretungen und die Instandhaltung der Kunstschätze. Der Vatikan besteuert weder seine Einwohner noch die Katholiken. Aber der Vatikan ruft zu freiwilligen Spenden auf, er erhebt den Peterspfennig.

Der Torre di Niccolò V

Der "Torre di Niccolò V" ist seit 1942 Sitz der Vatikanbank

Die Römische Kurie

Hinter dem rechtlichen Titel "Heiliger Stuhl" steht nicht nur der Papst, sondern auch die Römische Kurie. Die Kurie ist die Zentralverwaltung der katholischen Weltkirche. Sie hat mit den administrativen Einrichtungen des Vatikanstaats nichts zu tun.

Die Kurie ist die Zentralbehörde, die den Papst bei der Leitung der Kirche unterstützt. Die Organisationsform der Kurie wurde im Jahr 1588 durch Papst Sixtus V. geschaffen. 1967 wurde die Zentralbehörde des Vatikans und der katholischen Kirche durch Papst Paul VI. umfassend reformiert, und 1988 noch einmal durch Papst Johannes Paul II..

Die Kurie gliedert sich in fünf Sektionen: das päpstliche Staatssekretariat, neun Kongregationen, drei Gerichtshöfe, elf Päpstliche Räte und drei Büros für wirtschaftliche Belange. An erster Stelle steht das Staatssekretariat, das die Weisungen des Papstes umsetzt – eine Art Kanzleramt mit weit reichenden Vollmachten.

Der Kardinalstaatssekretär ist eine Art Kanzler und der zweite Mann hinter dem Papst. Er ist der Chef der vatikanischen Diplomatie.

Papst Franziskus mit Kardinalstaatssekretär und Myanmars Präsident

Die rechte Hand des Papstes: Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin (rechts)

Die Kurie hat eigene Behörden für einzelne Sachbereiche, sogenannte Kongregationen. Sie sind die Ministerien des Heiligen Stuhls. Die Kongregationen ernennen Bischöfe und überwachen die Lehre der katholischen Kirche. Unter anderem gibt es eine Kongregation für die Glaubenslehre, - für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, - für das Katholische Bildungswesen und eine Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse.

Neben den Kongregationen gibt es Sekretariate, Kommissionen und Ausschüsse, in denen Staatsangelegenheiten geregelt werden und politische Entscheidungen umgesetzt werden. Neben diesen Organen bestehen eine eigene Gerichtsbarkeit und die Verwaltung des souveränen Staates.

Die Schweizergarde

Viele Jahrhunderte hindurch war der Papst nicht nur geistliches Oberhaupt der katholischen Kirche, er besaß auch weitreichende weltliche Macht. Der Papst setzte Kaiser und Könige unter Druck, befehligte eigene Armeen und führte Kriege.

Eine Armee hat der Papst heute nicht mehr. Aber eine kleine Truppe gut ausgebildeter Männer sorgt noch immer für die Sicherheit des obersten katholischen Kirchenherren: die Schweizergarde. Sie sichert die Staatsgrenzen, die Zugänge zur Vatikanstadt, beschützt den Apostolischen Palast und garantiert die persönliche Sicherheit des Papstes.

1505 wurde die Schweizergarde von Papst Julius II. ins Leben gerufen und als Leib- und Palastwache des Papstes in den Kirchenstaat bestellt. Unvergessen in der Geschichte der Schweizergarde ist die Plünderung Roms am 6. Mai 1527 durch die Truppen Kaiser Karls V.. Dieser Überfall auf Rom kostete 147 der insgesamt 189 Männer das Leben, als sie den Rückzug von Papst Clemens VII. in die päpstliche Residenz der Engelsburg sicherten.

Die Schweizergarde steht Spalier.

110 Mann garantieren den Schutz des Papstes

Heute umfasst die schlagkräftige päpstliche Truppe genau 110 Mann. Wer in die Elitegarde der Schweizergardisten aufgenommen werden will, muss strenge Auflagen erfüllen: Die Anwärter müssen katholische Schweizer sein, im Alter von 19 bis 30 Jahren. Sie müssen körperlich einsatzfähig sein und dürfen bis zum Rang eines Unteroffiziers nicht heiraten.

Die Dienstzeit beträgt mindestens zwei Jahre. In dieser Zeit besitzen die Gardisten die vatikanische Staatsangehörigkeit, die ihnen allerdings nach ihrem Dienst wieder aberkannt wird.

Quelle: SWR | Stand: 30.03.2020, 10:43 Uhr

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