Eine Schwangere hält ihre Hände an ihren Bauch

Künstliche Befruchtung

Leihmütter

Wenn eine Frau selbst keine Kinder bekommen kann, darf sie in einigen Ländern eine Leihmutter beauftragen. In Deutschland ist die Leihmutterschaft allerdings verboten.

Von Martina Peters und Silke Rehren

Was ist Leihmutterschaft?

Leihmutterschaft besteht im medizinischen Sinne dann, wenn die Leihmutter mit dem Kind genetisch nicht verwandt ist, das heißt, wenn sie durch künstliche Befruchtung schwanger geworden ist, zum Beispiel durch eine In-vitro-Fertilisation (IVF).

Verschiedene Modelle einer Leihmutterschaft sind denkbar. Bleibt die genetische Elternschaft gewährt, stammen Eizelle und Samenzelle von den Eltern (homologene IVF). Das kann etwa der Fall sein, wenn die genetische Mutter keine Gebärmutter mehr hat.

Bei einseitiger heterologer IVF stammen Eizelle oder Samenzelle von einer fremden Eizellenspenderin beziehungsweise einem fremden Samenspender.

Bei der beidseitigen heterologen IVF ist die genetische Elternschaft schließlich vollständig aufgehoben: Sowohl Ei- als auch Samenzelle stammen von Fremdspendern.

Die erste Leihmutter der Welt

Die Britin Kim Cotton war 1985 die erste Leihmutter der Welt. Ein ungewollt kinderloses Paar trat mit dem Wunsch an Kim Cotton heran, ihr Kind auszutragen. Die Leihmutter erhielt damals 6500 englische Pfund für diesen "Mutterdienst" und weitere 15.000 Pfund von einer Zeitung, an die sie ihre Geschichte verkaufte.

Leihmutter Kim Cotton bringt Kind zur Welt (am 4.1.1985)

WDR ZeitZeichen 04.01.2020 14:33 Min. Verfügbar bis 01.01.2090 WDR 5


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Als das Kind geboren war, beschloss ein Gericht, dass es bei dem Paar bleiben durfte, das die Leihmutter Kim Cotton beauftragt und bezahlt hatte. 1991 übernahm Kim Cotton noch einmal eine Leihmutterschaft – für die Zwillinge eines guten Freundes, der allerdings nicht dafür zahlte.

Bereits 1988 hatte Kim Cotton eine Agentur für ungewollt kinderlose Paare gegründet, die eine Leihmutter suchen: COTS (Childlessness Overcome Through Surrogacy). Im August 2016 ist das 1000. Baby auf Vermittlung der Agentur von einer Leihmutter ausgetragen worden.

Normalerweise zahlen die Eltern etwa 10.000 englische Pfund für das Austragen eines Kindes durch eine Leihmutter. Wie viel Kim Cotton für ihre Dienste verlangt, ist nicht bekannt – wohl aus gutem Grund. Die Vermittlungstätigkeit ihrer Agentur ist in Großbritannien auch heute noch heftig umstritten.

Kim Cotton allerdings kann die Aufregung um ihre gewinnbringende Tätigkeit nicht verstehen: "Wir haben nun mal keine ideale Welt, und Leute werden eben mit Geld motiviert – auch dazu, Kinder auszutragen. Keiner zwingt ja die Paare, den Leihmüttern große Summen zu zahlen."

In Deutschland gesetzlich verboten

Aufgrund der ethischen, juristischen und gesellschaftlichen Komplikationen, die sich aus einer Leihmutterschaft und seiner verschiedenen Modelle ergeben, verbieten das Embryonenschutzgesetz eine solche in Deutschland. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird danach laut erstem Paragraphen bestraft (Stand: 2019), wer:

"es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen."

Entsprechend ist auch die Vermittlung von Leihmüttern unter Strafe gestellt. In § 13a-d des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) wird der Begriff der Leih- oder Ersatzmutter definiert und die Vermittlung einer Ersatzmutter untersagt (Stand: 2019). § 14b regelt die Strafvorschriften.

Post-it auf Computertastatur mit der Aufschrift "Leihmutter gesucht"

In Deutschland ist eine Leihmutterschaft gesetzlich verboten

Die betreffenden Paragraphen im Wortlaut

§ 13a – Ersatzmutter

Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist,
1. sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder
2. einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen und das Kind nach der Geburt Dritten zur Annahme als Kind oder zur sonstigen Aufnahme auf Dauer zu überlassen.

§ 13b – Ersatzmuttervermittlung

Ersatzmuttervermittlung ist das Zusammenführen von Personen, die das aus einer Ersatzmutterschaft entstandene Kind annehmen oder in sonstiger Weise auf Dauer bei sich aufnehmen wollen (Bestelleltern), mit einer Frau, die zur Übernahme einer Ersatzmutterschaft bereit ist. Ersatzmuttervermittlung ist auch der Nachweis der Gelegenheit zu einer in § 13a bezeichneten Vereinbarung.

§ 13c – Verbot der Ersatzmuttervermittlung

Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt.

§ 13d – Anzeigenverbot

Es ist untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen, insbesondere durch Zeitungsanzeigen oder Zeitungsberichte, zu suchen oder anzubieten.

§ 14b – Strafvorschriften gegen Ersatzmuttervermittlung

1. Wer entgegen § 13c Ersatzmuttervermittlung betreibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Wer für eine Ersatzmuttervermittlung einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter gewerbs- oder geschäftsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
3. In den Fällen der Absätze 1 und 2 werden die Ersatzmutter und die Bestelleltern nicht bestraft.

(Erstveröffentlichung: 2009. Letzte Aktualisierung: 17.09.2019)

Quelle: WDR

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