Ein Lackschaden am Kofferraum.

Sicherheit im Straßenverkehr

Unfallflucht

Allein in Nordrhein-Westfalen passiert es im Schnitt alle sechs Minuten: Ein Verkehrsteilnehmer verursacht einen Unfall und verlässt die Unfallstelle, ohne dem Geschädigten seinen Namen mitzuteilen. Damit begeht er Unfallflucht.

Von Lars Tepel und Tobias Aufmkolk

Unfallflucht ist ein Verbrechen

Wer einen kleinen Unfall verursacht, hat zumeist nicht mit Folgen zu rechnen. Die Haftpflichtversicherung bezahlt den Schaden. Wenn die Polizei gerufen wird, um den Unfall aufzunehmen, hat der Verursacher noch mit einer – meist kostenpflichtigen – Verwarnung zu rechnen.

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn der Verursacher die Unfallstelle verlässt, ohne dem Unfallgegner seine Personalien mitzuteilen und so die Abwicklung des Schadens zu ermöglichen. Unfallflucht ist nicht nur ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (§ 34, Abs. 5 StVO). Sie erfüllt einen Straftatbestand (§ 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden.

Der Führerschein ist unter Umständen auch weg. Ganz kriminell wird es, wenn man sich nach einem Unfall mit Personenschaden von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um die Opfer zu kümmern. Dann haftet man noch für die entstandenen Personenschäden.

Zwei Polizisten laufen einen Weg entlang, im Vordergrund steht das Polizeiauto.

Im Zweifel lieber die Polizei verständigen

Vorsicht auch auf dem Rad

Wer mit dem Fahrrad oder auf Inlineskates einen Unfall verursacht und Verkehrsunfallflucht begeht, wird genauso bestraft wie ein Autofahrer. Wenn der Verursacher einen Führerschein hat, kann er sogar Punkte in Flensburg bekommen oder der Führerschein kann entzogen werden.

Gehen Sie also kein Risiko ein: Wenn Sie einen Unfall verursachen, bleiben Sie vor Ort. Weisen Sie sich dem Unfallgegner aus, notieren Sie auch seinen Namen und sein Kennzeichen. Und informieren Sie dann umgehend Ihre Versicherung. Dann sind die Folgen zwar unangenehm, aber überschaubar.

Was tun bei einer Unfallflucht?

Es kann Sie überall treffen – beim Einkaufen, vor dem Büro oder nachts zu Hause: Ein Auto hat Ihres gerammt, doch weder das Fahrzeug noch der Fahrer sind da. Was jetzt? Vielleicht helfen diese Tipps, den Schaden doch noch ersetzt zu bekommen:

  • Spuren sichern. Sehen Sie sich den Schaden genau an. Was ist neu, was war schon da? Vielleicht können Sie anhand des Schadens schon ungefähr darauf schließen, wie der Unfall passiert sein könnte. Liegen Lacksplitter oder Ähnliches auf dem Boden? Wenn zum Beispiel Splitter eines Blinkers unterhalb der neuen Beule Ihres Autos liegen, Ihre Scheinwerfer aber noch intakt sind, kann die Polizei gezielt nach Autos mit kaputtem Scheinwerfer suchen.
  • Zeugen suchen. Schauen Sie sich um. Wer könnte den Unfall beobachtet haben? Fragen Sie in nahen Geschäften oder achten Sie auf ältere Personen an Fenstern. Oft sehen Zeugen einen Unfall, melden sich aber nur auf Ansprache. Wenn Sie sich offensichtlich umschauen, kommt vielleicht ein Zeuge auf Sie zu.
  • Fotos machen. Vielleicht haben Sie einen Fotoapparat oder Ihr Smartphone dabei. Dann machen Sie ein paar Bilder von der Situation und dem Schaden.
  • Polizei informieren. Melden Sie den Unfall unbedingt der Polizei. Vielleicht hat sich der Schadensverursacher oder ein Zeuge dort schon gemeldet. Die Beamten werden Ihre "Anzeige gegen unbekannt" aufnehmen und auch den frischen Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen. Das ist wichtig, damit ein ergriffener Täter nicht behaupten kann, die Kratzer seien schon da gewesen. Sollte an Ihrem Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden sein, der vielleicht sogar ein Weiterfahren unmöglich macht, oder wenn viele Spuren auf der Straße liegen (Scherben, abgefallene Fahrzeugteile etc.) können Sie die Polizei auch kommen lassen. Dann wird der Schaden vor Ort aufgenommen.
  • Versicherung einschalten. Sind Sie vollkaskoversichert, melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Nur dann ist eine rasche Schadensabwicklung gewährleistet.

Auch wenn Sie alle genannten Tipps beherzigen: Lediglich 40 Prozent aller Fälle von Unfallflucht werden aufgeklärt. Aber Sie können helfen, diese Quote zu verbessern: Sollten Sie Zeuge eines Unfalls werden, achten Sie – auch aus der Entfernung – darauf, ob sich der Verursacher mit dem Geschädigten unterhält und seine Adresse angibt.

Wenn nicht, notieren Sie sich das Kennzeichen des Verursachers und des Geschädigten, die Zeit und den Ort und melden Sie sich als Zeuge bei der Polizei. Beim nächsten Mal könnte es Sie treffen und Sie würden sich auch über Zeugen freuen.

(Erstveröffentlichung 2005. Letzte Aktualisierung 13.12.2019)

Quelle: WDR

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