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Nationalsozialistische Rassenlehre

Die Rassenlehre der Nationalsozialisten war die konsequente und mörderische Weiterführung der Rassentheorien des 19. Jahrhunderts. Die nationalsozialistische Propaganda arbeitete mit Begriffen aus der Biologie, um ihren Rassenwahn als eine endgültige Wahrheit darzustellen, die sich aus den natürlichen Gegebenheiten begründete.

Die Mitarbeiter des Westfälischen Schulmuseums in Dortmund zeigen NS-Unterrichtsmaterialien und erläutern, wie der Schulunterricht in der NS-Zeit ausgesehen hat. Der Philosoph Prof. Kurt Bayertz erläutert die Ziele der NS-Rassenpropaganda. (Rechte: WDR Freeze)

"Rassenkunde" im Schulunterricht in der NS-Zeit (1‘53‘‘)
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Die Einteilung in Rassen

Rassenkundler, Historiker, Biologen und Mediziner entwickelten eine Reihe von Phantasiegebilden, die der nationalsozialistischen Rassenideologie einen wissenschaftlichen Anstrich verleihen sollten: Schädelform, Haar- oder Augenfarbe entschieden darüber, ob man zu einer "guten" oder "schlechten" Rasse gehörte.

In sogenannten Rassenkundebücher wurden die Kriterien festgelegt, wie denn nun ein echter Deutscher auszusehen hatte. Inbegriff für Schönheit, Sauberkeit, und Ehrlichkeit war der "Arier". Nationalsozialitische Rasseforscher begannen damit, die Deutschen in die unterschiedlichsten Rassengruppen einzuteilen. Sie erfanden eine "ostische" eine "fälische" oder "nordische Rasse". Besonders populär waren in diesem Zusammenhang die Rassekundebücher des selbsternannten Rasseforschers Hans Hans Friedrich Karl Günther. In Büchern wie "Die Rassenkunde des Deutschen Volkes" (1922) wurden Menschen in der Manier einer Hunde- oder Geflügelrasseschau zu Zuchttieren, denen man Rasseprädikate verlieh.

Eine Bildtafel aus dem NS-Rassekundeunterricht. Ein vermeintlich deutscher und ein jüdischer Junge sind zu sehen. Aus diesem Gesicht spricht die Seele der Rasse, lautet die Bildunterschrift. (Rechte: Westfälisches Schulmuseum Dortmund)

Gegenüberstellung "Deutsche Jugend - Jüdische Jugend" aus einem Rasseatlas

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Rassenkunde in der Schule

Rassenkunde war in der Nazi-Zeit ein fester Bestandteil der Schulausbildung. Die Schüler sollten stolz darauf sein, "Angehörige des großen deutschen Volkes als Hauptträger des nordisch-germanischen Rassenerbes zu sein", heißt es in den Richtlinien der nationalsozialistischen Lehrerausbildung von 1936. Artfremde Rassen hätten kein Recht auf staatliche Förderung: "Wir würden geradezu unsere Selbstvernichtung fördern, wollten wir fortan gutbegabte Fremdrassige für künftige Führerstellen mit deutscher Erziehungskraft und deutschen Staatsmitteln aufziehen."

Als bedrohliches Gegenbild wurde die "semitische" oder "jüdische" Rasse aufgebaut. Allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz, behauptete man, dass eine "jüdische Rasse" existiere. In Fächern wie Naturkunde, Geografie aber auch im Mathematikunterricht wurde den Schülern ein unverhohlener Antisemitismus und Rassismus eingepflanzt.

In jeder Schule gab es einen sogenannten Rasseatlas: 30 großformatige Bildtafeln, für den Rassekundeunterricht bestimmt. "Die Juden sind unser Unglück" hieß es auf einer dieser Tafeln. "Aus diesem Gesicht spricht die Seele der Rasse" war ein Tableau mit Fotos von deutschen und jüdischen Kindern untertitelt. Mit Gegenüberstellungen dieser Art wurden die Schüler auf die Verfolgung und systematische Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland und Europa vorbereitet.

Eine sogenannte 'Rassetafel' zeigt die Einteilung der Deutschen in 'Grundrassen' (Rechte: Westfälisches Schulmuseum Dortmund)

"Rassetafel" aus einem Naturkundebuch

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Propaganda und Verbrechen

Die Propaganda der Nationalsozialisten war geprägt von Gegensätzlichkeiten: gut - böse, der Arier - der Jude, Herrenrasse - Untermensch, lebenswert - lebensunwert. Ziel war es, ein unbedingt positives Selbstbild und ein unbedingt negatives Fremdbild zu erzeugen. In der Propaganda wurde die "deutsche Rasse" als quasi natürlich zum Herrschen bestimmt bezeichnet. Man behauptete, dass der deutsche "Volkskörper" "Lebensraum" brauchte und dass dieser Körper durch mindere Rassen und Erbkranke in seinem Fortbestand bedroht würde. Krieg und Massenmord wurden auf diese Weise zu einem Akt der Selbstverteidigung verklärt.

Das erste groß angelegte Verbrechen der Nationalsozialisten, dass aus der "Erb- und Rassenpflege" hervorging, war die zwangsweise Sterilisierung von sogenannten "Erbkranken" durch das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14.7.1933. Im Interesse der "Höherentwicklung" der eigenen Rasse sollten auch die "Minderwertigen" des eigenen Volkes (geistig und körperlich Behinderte, "Erbkranke", soziale Randgruppen) "ausgemerzt" werden. Das Blut als "Träger" der "Rasseneigenschaften" sollte von minderwertigen Erbeigenschaften gereinigt werden. Dahinter stand die groteske Allmachtsphantasie von der "Aufzüchtung der deutschen Rasse".

Eines der aberwitzigsten Unternehmungen des Nazi-Regimes war der Versuch, "Arier" zu züchten. Die Geheimsache "Lebensborn" stand unter der persönlichen Führung Heinrich Himmlers, Reichsführer der Schutzstaffel (SS). Hinter dem Begriff "Lebensborn" verbargen sich Zuchtschulen zur Aufzucht einer "arischen Elite". Nach eingehender "rassischer Untersuchung" wurden Männer und Frauen anonym zusammengebracht, um ein "arisches Kind" zu zeugen. Die Männer waren zumeist Angehörige der SS. Die Frauen konnten inkognito die gesamte Schwangerschaft bis einige Wochen nach der Geburt des Kindes in einem Lebensbornheim verbringen. Die Kinder wurden in den Heimen großgezogen oder zur Adoption freigegeben. In deutschen Lebensbornheimen wurden bis Kriegsende 8000 Kinder geboren, im besetzten Norwegen waren es 12.000 Kinder.

Bildtafel für den Rassekundeunterricht mit einem Zitat von Adolf Hitler: Alle großen Kulturen der Vergangenheit gingen zugrunde, weil die ursprünglich schöpferische Rasse an Blutsvergiftung abstarb. (Rechte: Westfälisches Schulmuseum Dortmund)

Bildtafel, bestimmt für den "Rassekundeunterricht"

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"Blutschutzgesetze"

Die "Nürnberger Rassegesetze" bildeten die gesetzliche Grundlage für die Trennung von "Ariern" und Juden. Den Juden wurde eine zersetzende Wirkung auf die "arischen" Völker unterstellt. Jede "Rassenmischung" galt als schädlich und sollte unterbunden werden. Deutsche Brautpaare mussten sich einer sogenannten "rassenhygienischen" Untersuchung unterziehen. Ein Abstammungsnachweis, "Ahnenpass" genannt, sollte die Reinrassigkeit eines Deutschen belegen. Beziehungen zu Nichtariern standen unter Strafe: "Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten", hieß es in dem "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der Deutschen Ehre" von 1935.

Als Juden galten nicht nur die Angehörigen der jüdischen Religion, sondern alle Menschen, die von jüdischen Vorfahren abstammten. Dabei spielte es keine Rolle, ob sie nun getauft oder konfessionslos waren. Da sich der Nachweis "arischer" oder jüdischer Abstammung nicht über das Blut führen ließ, wurde die Religionszugehörigkeit der Großeltern herangezogen, um die "Rassenzugehörigkeit" zu bestimmen. Unterschieden wurde zwischen "Voll-, Halb- oder Vierteljuden"; Bezeichnungen, die über Leben und Tod entschieden.

Am Ende des geschlossenen Weltbildes des Nationalsozialismus stand der Massenmord. Die deutschen Faschisten sahen sich als die Herrenrasse, als die Herrscher über Leben und Tod. Den zynischen Schlusspunkt dieses mörderischen Denksystems bildeten die Begriffe "Selektion" und "Endlösung".

Ulrich Baringhorst, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Als die Synagogen brannten - 70 Jahre Pogromnacht, 31.10.2008

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