Organverpflanzung

Fehlende Organspende

84 Prozent der Bundesbürger befürworten Organ- und Gewebespenden, ergab 2018 eine Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Außerdem besitzt ein Drittel der Deutschen einen Organspendeausweis. Trotzdem fehlen Spenderorgane, weil es den Krankenhäusern an Personal, Zeit und Geld mangelt.

Von Andrea Wieland

Warten auf eine Niere

Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Niere – für jedes Organ gibt es eine eigene Warteliste. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat sie für das Jahr 2017 auf ihrer Homepage zusammengeführt.

Am Beispiel Niere zeigt sich: Ende 2017 warteten 12.620 Patienten auf dieses Organ. Von ihnen waren 37 Prozent als nicht transplantabel gekennzeichnet und wurden bei einer Transplantation nicht berücksichtigt. 408 Nierenpatienten starben, im gleichen Jahr kamen 2633 dazu – der größte Zuwachs von allen Wartelisten.

Damit diesen Menschen endlich geholfen werden kann, braucht es mehr Spender. Gleichzeitig müssen aber auch in den Kliniken bessere Voraussetzungen für Organspenden geschaffen werden.

Ein Problem: Organspende ist ein Verlustgeschäft für die Krankenhäuser, sagt Dr. Justus Hilpert, ehemaliger Leitender Oberarzt einer Intensivstation.

Interview mit Dr. Justus Hilpert

Planet Wissen 30.04.2019 03:30 Min. Verfügbar bis 30.04.2024 SWR

Abhilfe durch ein neues Gesetz

Im Sommer 2018 wurde der Entwurf zum Organspendegesetz vorgestellt. Das Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) soll förderliche Voraussetzungen für Organspende in den Krankenhäusern schaffen.

Geplant sind zum Beispiel verbindliche Vorgaben für die Freistellung von Transplantationsbeauftragten. Das heißt, ein Mitarbeiter kümmert sich beispielsweise um die Suche nach Angehörigen, führt Gespräche mit ihnen und beantwortet bedrückende Fragen. Das entlastet das gesamte Personal einer Intensivstation. 

Stärkung einer Schlüsselfigur

Seit dem 01. August 2012 sind laut Transplantationsgesetz alle Entnahmekrankenhäuser dazu verpflichtet, einen Transplantationsbeauftragten zu benennen. Durch das neue Gesetz soll diese Stelle deutlich gestärkt werden.

Im Stationsalltag bedeutet das, der Transplantationsbeauftragte erhält künftig Zugangsrecht zu den Intensivstationen und wird regelmäßig hinzugezogen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Dazu gehört auch die Einsicht in die Patientenakten. Zudem sollen Transplantationsbeauftragte für fachspezifische Fort- und Weiterbildung freigestellt werden, deren Kosten die Kliniken tragen.

Organspende soll sich lohnen

Der gesamte Prozess einer Organspende soll zukünftig besser vergütet werden. Das fängt an bei einer Grundpauschale, die Entnahmekliniken für ihre Leistungen vor der Spendermeldung erbringen – einschließlich der Leistungen im Zusammenhang mit der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls.

Zudem gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen weitere Pauschalen für die intensivmedizinische Versorgung sowie die Organentnahme. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer legen diese fest. Insgesamt sollen die Entnahmekrankenhäuser so mit dem dreifachen Betrag der in den geltenden DRG-Pauschalen kalkulierten Kosten ausgestattet werden.

Neurologen-Bereitschaftsdienst

Kleinere Entnahmekliniken sollen bundesweit durch neurologische Bereitschaftsdienste unterstützt werden. Qualifizierte Ärzte stehen somit jederzeit zur Verfügung, um einen so genannten "nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" festzustellen.

Erst dann kann eine Organentnahme erfolgen. Für alle Entnahmekliniken legt der Entwurf fest, dass es klare und nachvollziehbare Abläufe und Zuständigkeiten geben muss. Dafür müssen die Kliniken verbindliche Vorschriften für den gesamten Prozess der Organspende erarbeiten.

Todesfälle werden überprüft

Ob die Kliniken tatsächlich die Chancen für Organspenden wahrnehmen, soll künftig nachprüfbar werden. Die Kliniken würden dann verpflichtet, alle Spendererkennungen, Spendermeldungen und Todesfälle – als anonymisierte Daten – an eine Koordinierungsstelle zu übermitteln. Auch die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls lassen sich so nachvollziehen.

Koordinierungsstelle ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Sie soll die Krankenhäuser auch bei der Verbesserung krankenhausinterner Abläufe im Organspendeprozess beraten. Aber reichen diese Ideen aus, um die Organspenden zu steigern?

Doppelte Widerspruchslösung

Im Nachbarland Holland ist die Situation besser, weil dort jeder automatisch Organspender wird, wenn er hirntot ist – falls der Verstorbene zu Lebzeiten oder dessen Angehörige einer Organentnahme nicht widersprechen. 10.000 schwerkranke Patienten stehen laut DSO auf der Warteliste für eine lebensrettende Transplantation.

Gesundheitsminister Jens Spahn befürwortet daher die doppelte Widerspruchslösung: nur so könne die Organspende zum Normalfall werden. Doch der Bundestag lehnte die Einführung einer "doppelten Widerspruchslösung" für Organspenden Anfang 2020 klar ab.

Welche Wirkung hat die Widerspruchslösung?

Planet Wissen 26.04.2019 01:33 Min. Verfügbar bis 26.04.2024 WDR Von Eva Schultes

Quelle: SWR | Stand: 24.01.2020, 10:00 Uhr

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