Unscharfes Bild, menschliche Hand schreibt etwas auf.

Psychologie

Psychologische Begutachtung

Wie ein Gutachten aussehen soll, ist nicht genau geregelt. Fest steht: Es muss mangelfrei, fristgerecht, unparteiisch und vom beauftragten Sachverständigen persönlich erstellt sein.

Von Andrea Wieland

Wie das Produkt "Gutachten" ganz konkret beschaffen sein soll, ist weder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch im Sozialgesetzbuch (SGB), in der Zivilprozessordnung (ZPO) oder in der Strafprozessordnung (StPO) genau beschrieben. In einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2008 steht lediglich: Es muss mangelfrei, fristgerecht, unparteiisch und vom beauftragten Sachverständigen persönlich erstellt sein.

Bei Planet Wissen erklärt Prof. Niels Habermann anhand von fünf Stichpunkten, wie er bei einer Begutachtung vorgeht. Der Psychologe ist auf Sexual-, Gewalt- und Tötungsdelikte spezialisiert.

1. Tragfähige Arbeitsbeziehung

Mit einer tragfähigen Arbeitsbeziehung steht und fällt die Begutachtung. Der Gutachter möchte erfahren, wie das Gegenüber denkt und fühlt. Warum so gehandelt wurde und nicht anders, und ob es Alternativen gegeben hätte. Deshalb geht es darum, Zugang zu der Person finden. Wichtig ist, dass der Gutachter sich dabei offen und authentisch verhält und die zu begutachtende Person nicht auf die Tat reduziert.

2. Intensität

Gutachter sind oft Adressaten von Dingen, über die bisher mit niemandem gesprochen wurde. Das ist auch belastend für den Betroffenen selbst. Da geht es zum Beispiel um Traumatisierungen aus der Kindheit, um sexuelle Vorstellungen oder Gewaltfantasien oder um den Tathergang.  Der Gutachter muss zwar neutral bleiben, aber  trotzdem für den Betroffenen auch als Mensch spürbar werden. Sonst wird dieser sich nicht öffnen.

3. Erfahrung

Mit hinreichender Erfahrung kommt der Gutachter schnell zu einem ersten "klinischen Eindruck". Das heißt auch, er muss durchschauen können: Ist das möglicherweise ein gutes Schauspiel? Ist der Mensch besonders charmant, trickreich oder ein sprachgewandter Blender? Der Gutachter muss genau hinschauen und versuchen dahinterzukommen. Dabei ist die Erfahrung ein ganz wichtiger Aspekt. Wissen aus vergleichbaren Situationen hilft weiter.

4. Konfrontation

Das, was ein Mensch getan hat, oder was ihm vorgeworfen wird, oder was er angibt, erlitten zu haben, gibt Anlass zu einer Begutachtung. Also muss das auch zur Sprache kommen. Doch der Gutachter ist kein Ermittler. Er muss versuchen, den Menschen zu verstehen und ihm seine Sicht der Dinge lassen. Wenn jemand bereits verurteilt ist, konfrontiert der Gutachter ihn mit dem, was in dem rechtskräftigen Urteil steht. Häufig kommt es dann zu Rechtfertigungen, Bagatellisierungen oder Leugnung.

5. Standards

Standards bedeuten Qualität und Qualitätskontrolle. Im Grunde ist es eine Selbstverpflichtung. Es gibt Mindestanforderungen für Gutachten. An diese müssen sich Gutachter halten, um Fehler zu vermeiden. Aber es muss auch nach außen hin klar sein, nach welchen Kriterien Gutachter arbeiten. Mehr Transparenz, mehr Nachvollziehbarkeit – das ist das Ziel in den kommenden Jahren.

Quelle: SWR | Stand: 05.11.2018, 10:21 Uhr

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