Leerer Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Deutsche Geschichte

Deutscher Bundestag

Die Geburtsstunde des Deutschen Bundestags schlug am 7. September 1949. An diesem Tag kamen die 410 gewählten Abgeordneten zum ersten Mal im Bundeshaus in Bonn zusammen. Seither hat sich viel verändert.

Von Martina Frietsch

Das Jahr 1949 – der Neubeginn

Vier Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes stand der erste Bundestag für den Neubeginn als parlamentarische Demokratie – allerdings in einem geteilten Land. Im Mai 1949 hatte der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verabschiedet, im August waren die 410 Abgeordneten bei der ersten Bundestagswahl direkt vom Volk gewählt worden.

Da es noch keine Fünf-Prozent-Klausel gab, schafften insgesamt elf Parteien den Sprung in die Volksvertretung. Als ersten Bundeskanzler wählten die Abgeordneten Konrad Adenauer (CDU), als ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss.

Der erste Bundestag stand vor der schwierigen Aufgabe, die wichtigsten Gesetze für den Wiederaufbau und die Folgen des Krieges zu schaffen.

Die erste Bundestagswahl in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg

Planet Wissen 11.09.2020 01:59 Min. Verfügbar bis 11.09.2025 SWR

Die Wahlen zum Bundestag

Der Bundestag ist das einzige oberste Bundesorgan, das direkt vom Volk gewählt wird, und zwar in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. So will es Artikel 38 des Grundgesetzes. Dies bedeutet: Jeder Staatsbürger darf ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählen gehen. Die Bundestags-Abgeordneten müssen direkt gewählt werden. Es darf auf keinen Wähler Druck ausgeübt werden. Alle Stimmen haben das gleiche Gewicht. Wem ein Wähler seine Stimme gibt, bleibt geheim.

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: Mit der einen wählt er direkt einen Kandidaten seines Wahlkreises. Wer im Wahlkreis die meisten Stimmen hat, kommt in den Bundestag. So wird die eine Hälfte der Sitze besetzt.

Mit der zweiten Stimme wird die Landesliste einer Partei gewählt – auf ihr stehen ebenfalls Kandidaten für den Bundestag. Der Wähler kann in diesem Fall sein Kreuz aber nur für die ganze Liste einer Partei setzen, nicht für einen der Kandidaten. Über die Anzahl der Zweitstimmen, die eine Partei erhält, wird die zweite Hälfte der Bundestagssitze besetzt. Die Zweitstimme entscheidet letztlich über das Kräfteverhältnis im Bundestag, der für jeweils vier Jahre gewählt wird.

Stimmzettel der Bundestagswahl.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen

Fünf-Prozent-Klausel, Überhangmandate und Ausgleichsmandate

Seit 1953 müssen Parteien, die in den Bundestag einziehen wollen, bundesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Wählerstimmen erhalten – oder mindestens drei Direktmandate. Damit soll eine Zersplitterung des Parteiensystems verhindert werden, was letztlich die Arbeit des Parlaments erschweren würde.

Offiziell hat der Bundestag doppelt so viele Sitze wie es Wahlkreise gibt (2021: 299 Wahlkreise, also 598 Sitze). Bei jeder Wahl kommen jedoch sogenannte Überhangmandate hinzu. Sie entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr in einem Bundesland laut Zweitstimme Sitze zustehen würden.

Das führte bis zur Wahl 2009 dazu, dass Parteien mit besonders vielen Überhangmandaten am Ende absolut gesehen mehr Sitze im Bundestag bekamen, als es das prozentuale Wahlergebnis der Zweitstimmen zugelassen hätte.

2013 wurde das Wahlgesetz geändert, sodass die Verteilung der Sitze im Bundestag nun in zwei Schritten abläuft. Zunächst werden die Zweitstimmen ausgewertet und die Sitze entsprechend an die Parteien verteilt. Gibt es Überhangmandate, folgt eine zweite Runde.

Die Anzahl der offiziellen 598 Sitze wird um die Anzahl der Überhangmandate erhöht. Um die prozentuale Verteilung der Sitze wieder herzustellen, erhalten die anderen Parteien entsprechende Ausgleichsmandate. So kann die Anzahl der Sitze im Bundestag bis auf 800 Sitze ansteigen.

Seit der Bundestagswahl 2021 sitzen 735 Abgeordnete im Bundestag, darunter 137 mit Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Politische Ordnung im Bundestag: die Fraktionen

Im Parlament schließen sich die Abgeordneten einer Partei zu Fraktionen zusammen, oder, im Fall von CDU und CSU, zu einer Fraktionsgemeinschaft. Dazu muss eine Partei allerdings mindestens fünf Prozent der Sitze im Bundestag haben.

Die Fraktionen dienen einerseits der inhaltlichen Arbeit – die Abgeordneten einer Partei können sich die Arbeit zu bestimmten Themen teilen, die Grundhaltung der Fraktion wird festgelegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle immer einer Meinung sind. Einen Fraktionszwang gibt es nicht, die Abgeordneten dürfen bei Abstimmungen also von ihrer Fraktion nicht zu einer bestimmten Stimmabgabe gezwungen werden.

Wichtig sind die Fraktionen auch für die Arbeit außerhalb des Plenums: Die Stärke einer Fraktion bestimmt darüber, welche Partei wie viele Mitglieder in Ausschüsse entsenden darf, wer den Vorsitz führt und wie der Ältestenrat des Bundestags zusammengesetzt ist.

Wer zu welcher Partei und damit Fraktion gehört, lässt sich auch an der Sitzordnung im Plenarsaal des Bundestages erkennen: Die Abgeordneten einer Fraktion sitzen immer beisammen, der halbrunde Sitzungssaal ist wie eine Torte aufgeteilt. Vom Rednerpult aus gesehen sitzen rechts die Abgeordneten der AfD, daneben die der FDP, von CDU/CSU, Grünen, SPD und links davon die Partei Die Linke.

Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Berlin.

Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Berlin

Ausschüsse, Kommissionen...

Nicht alle Bundestagsabgeordneten müssen sich im Detail mit jedem Thema befassen, über das sie später abstimmen werden. Das wäre zeitlich auch gar nicht möglich. Zu diesem Zweck werden Ausschüsse gebildet, die beispielsweise an neuen Gesetzen arbeiten und über deren Ergebnisse die Abgeordneten dann abstimmen.

Verschiedene Untersuchungsausschüsse sind dazu da, Handlungen der Regierung, einzelner Politiker oder der Verwaltung auf Fehlverhalten zu überprüfen. Untersuchungsausschüsse müssen eingerichtet werden, wenn mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten dies verlangt. Nach dem gleichen Prinzip können die Abgeordneten auch die Einrichtung von Enquetekommissionen zu bestimmten Themen verlangen.

Dann sitzen Abgeordnete und Fachleute zusammen, um beispielsweise besonders komplizierte oder strittige Themen vorzubereiten.

Darüber hinaus verfügt der Bundestag noch über viele weitere Einrichtungen wie den Petitionsausschuss, an den sich jeder Bürger wenden kann, oder den Wehrbeauftragten, der für direkte Beschwerden der Soldaten zuständig ist.

Auf die derzeit 736 Abgeordneten (Stand 2021) kommen im Bundestag übrigens knapp 3000 Mitarbeiter.

Der Alltag der Abgeordneten

Die Arbeit der Abgeordneten besteht bei Weitem nicht nur aus Teilnahme an Parlamentssitzungen und Abstimmungen. In Sitzungswochen befinden sich die Abgeordneten in Berlin. Dort steht dann die Arbeit mit Partei, Fraktion und Mitarbeitern auf dem Programm. Dazu kommen Ausschusssitzungen, Arbeitsgruppen, Konferenzen, Pressetermine oder auch Treffen mit Besuchern aus dem Wahlkreis.

In sitzungsfreien Wochen sind die Abgeordneten zu Hause gefragt, in ihrem Wahlkreis. Dort halten sie Kontakte zu den Bürgern, zu den Parteivertretern vor Ort, Firmen, Vereinen und vielen mehr.

Ein Gesetz entsteht

Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestags ist das Beschließen oder Ändern von Gesetzen. Soll ein neues Bundesgesetz entstehen, muss die Initiative von der Regierung selbst kommen, vom Bundesrat – also der Ländervertretung – oder "aus der Mitte des Bundestags". In diesem Fall müssen mindestens eine Bundestagsfraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten die Gesetzesinitiative unterstützen.

Bei der Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs kommen wieder die Ausschüsse ins Spiel: Sie leisten die inhaltliche Vorarbeit, um einen Entwurf abstimmungsreif zu machen. Der Bundestag berät dann im Plenum in der Regel in drei Lesungen darüber, danach geht der Gesetzesentwurf zunächst an den Bundesrat. Bei manchen Gesetzen wird die erste Aussprache auch in die Fachausschüsse verlagert.

Bei der Abstimmung gibt es drei Möglichkeiten: das Handheben, das Aufstehen oder den Hammelsprung. Beim Hammelsprung gehen die Abgeordneten zwecks besserer Zählbarkeit der Stimmen durch Türen, die mit Ja, Nein oder Enthaltung beschriftet sind. Je nachdem, um welche Art von Gesetz es sich handelt, reicht der Beschluss des Bundestags jedoch nicht aus.

Zustimmungsgesetze, die Belange der Länder betreffen, benötigen die Zustimmung des Bundesrats. Bei Einspruchsgesetzen hat die Länderkammer die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch kann vom Bundestag dann wieder überstimmt werden. Werden sich Bundestag und Bundesrat bei einem Gesetz nicht einig, wird der Vermittlungsausschuss angerufen, der versucht, einen Kompromiss zu erreichen.

Jürgen Tritin läuft durch eine mit "NEIN" beschriftete Tür.

Die Abgeordneten beim Hammelsprung

Wahl des Kanzlers und Bundespräsidenten

Ist ein neuer Bundestag gewählt, wählen die Abgeordneten wiederum in geheimer Wahl und ohne vorherige Debatte den Kanzler oder die Kanzlerin. Dies ist in der Regel der Kandidat der stärksten Partei. Abwählen kann der Bundestag den Regierungschef nicht wieder, möglich ist aber ein sogenanntes konstruktives Misstrauensvotum. Dabei spricht die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler das Misstrauen aus und wählt gleichzeitig einen Nachfolger.

Dies ist bisher einmal geschehen, als 1982 Kanzler Helmut Schmidt durch seinen Nachfolger Helmut Kohl abgelöst wurde. Der Kanzler selbst hat auch die Möglichkeit, von sich aus die Vertrauensfrage zu stellen – dies passiert wesentlich öfter.

Steht die Wahl des Bundespräsidenten an, trifft sich die Bundesversammlung, die zur einen Hälfte aus Bundestagsabgeordneten besteht und zur anderen Hälfte aus Personen, die von den Landtagen entsandt werden.

Ein Parlament mit Umzugserfahrung

1949 war in Rekordzeit der Plenarsaal für den ersten Deutschen Bundestag in Bonn errichtet worden – das Bundeshaus. Hier tagten die über 400 westdeutschen Bundestagsabgeordneten bis 1986. Doch bald erwies sich der Bau als marode, eine Sanierung lohnte sich nicht.

Architekt Behnisch vorm neuen Plenarsaal.

Neuer Planarsaal in Bonn

Der Bundestag zog um – ins Alte Wasserwerk in Bonn, in einen Saal, in dem die inzwischen über 500 Abgeordneten wegen der räumlichen Enge ziemlich zusammenrücken mussten. Währenddessen begannen die Arbeiten am neuen Plenarsaal nach dem Entwurf des Architekten Günter Behnisch.

1992 war der vielgelobte Behnisch-Bau fertig – allerdings konnten ihn die Abgeordneten nur kurze Zeit genießen: Ein Jahr zuvor hatte der Bundestag den Umzug nach Berlin beschlossen. 1999 wurden zum letzten Mal die Kisten gepackt: Seither tagt der Bundestag im altehrwürdigen, modern umgebauten Reichstagsgebäude im Herzen Berlins.

Quelle: SWR | Stand: 05.11.2021, 11:17 Uhr

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