Älterer Mann mit einer Handel in der Hand trainiert unter Anleitung einer jungen Therapeutin.

Geriatrie

Geriatrische Reha verringert Pflegebedürftigkeit

Nach einer Operation ist es für viele ältere Menschen schwierig, wieder auf die Beine zu kommen. Deshalb gibt es für sie eine besondere Form der Rehabilitation, die geriatrische Reha. Sie kann stationär, ambulant oder auch mobil erfolgen. Seit 2007 besteht für Versicherte ein Rechtsanspruch auf geriatrische Rehabilitation.

Von Lothar Nickels

Die häufiger verordnete medizinische oder indikationsbezogene Reha unterscheidet sich von einer geriatrischen Reha im Wesentlichen dadurch, dass sie sich auf die Folgen einer einzigen Krankheit fokussiert.

Bei betagten Patienten liegen allerdings neben altersbedingter Gebrechlichkeit und eingeschränktem Hör- oder Sehvermögen oft mehrere Krankheitsbilder nebeneinander vor. Dem trägt eine geriatrische Reha insofern Rechnung, dass sie die individuellen Bedürfnisse und die Multimorbidität (Mehrfacherkrankung) besonders berücksichtigt.

Am Ende einer solchen Maßnahme soll der ältere Mensch seinen Alltag wieder weitestgehend selbstständig und selbstbestimmt leben können. Auf jeden Fall aber soll eine Pflegebedürftigkeit verringert oder vollständig abgewendet werden.

Hilfe zur Selbsthilfe stärkt das Selbstwertgefühl

Im Krankenhaus steht die akute Behandlung des betagten Patienten – zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder einem Sturz – im Vordergrund. In einer geriatrischen Reha geht es anschließend darum, die daraus resultierenden Einschränkungen durch unterstützendes Training und gezielte Übungen zurückzugewinnen.

Physiotherapeuten trainieren mit Sturzpatienten geeignete Bewegungsabläufe ein, die ihnen helfen, sich wieder sicher aufrichten zu können, wenn sie hinfallen. Das stärkt ihr Vertrauen darin, sich im Ernstfall selbst helfen zu können.

Andere Patienten lernen in der Ergotherapie, wie sie ohne Gefahr die Stufen einer Treppe nehmen. Für wiederum andere stellt selbstständiges Essen eine Hürde dar, die durch regelmäßiges Üben mit Gabel oder Löffel kleiner wird. Solche und andere Hilfen zur Selbsthilfe sollen das Selbstwertgefühl des Patienten stärken und den Weg zurück in ein möglichst aktives Leben erleichtern.

Geriatrische Reha schützt vor vorzeitiger Pflege

Planet Wissen 23.03.2022 02:50 Min. UT Verfügbar bis 29.09.2026 SWR

Patienten, die für eine geriatrische Reha-Maßnahme infrage kommen, müssen in der Regel über 70 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie an mindestens zwei für die Geriatrie typischen Krankheitsbildern leiden. Das sind beispielsweise Herz- und Kreislauferkrankungen, Osteoporose, Parkinson, Diabetes oder Inkontinenz. Als letztes Kriterium soll der Patient rehabilitationsfähig sein, um aktiv mitarbeiten zu können.

Der Antrag für eine geriatrische Reha wird oft schon im Krankenhaus im Anschluss an eine Behandlung gestellt. Aber auch Hausärzte können sie verordnen, wenn sie eine geriatrische Zusatzausbildung haben. Ein vorheriger Krankenhausaufenthalt ist also nicht zwingend.

Weiterhin hat jeder ältere Mensch, der die Kriterien erfüllt, seit 2007 Rechtsanspruch auf eine dreiwöchige geriatrische Rehabilitation. Hier lautet die rechtliche Vorgabe: "Reha vor Pflege".

Anträge werden gern erst einmal abgelehnt

Im Antragsschreiben sollte auch unbedingt die Notwendigkeit einer geriatrischen Reha formuliert sein. Ansonsten genehmigen die Kassen möglicherweise nur eine "normale" Reha.

Gerne wird ein solcher Antrag auch erstmal abgelehnt und der Widerspruch abgewartet. Denn geriatrische Rehabilitation ist personal- und damit kostenintensiver als Pflege, weil ein mehrköpfiges Team – bestehend aus Ärzten, Physio- und Ergotherapeuten, Psychologen und Logopäden – notwendig sein kann.

Der Grund für die Hinhaltetaktik vieler Krankenkassen ist einfach: Die Gesamtkosten für eine geriatrische Rehabilitation fallen komplett in ihre Zuständigkeit. Die Pflegekassen werden nicht belastet. Im Gegenteil: Sie profitieren sogar noch, weil nach einer erfolgreichen Reha-Maßnahme bei von älteren Patienten keine Pflegekosten anfallen.

Es gibt vier unterschiedliche Varianten der geriatrischen Rehabilitation. Welche davon für den Patienten infrage kommt, hängt von seiner individuellen Situation ab. Die sogenannte Frührehabilitation begleitet die Akutbehandlung im Krankenhaus. So wird beispielsweise nach einem Schlaganfall frühestmöglich damit begonnen, eingeschränkte Fähigkeiten wie Sprechen, Essen und Bewegen wiederherzustellen und zu erhalten.

Ein alter Mann sitzt Zuhause im Sessel mit einem Smartphone in der Hand.

Ziel aller geriatrischen Reha-Maßnahmen ist, dem Patienten solange wie möglich ein Leben zuhause zu ermöglichen

Stationäre, ambulante oder mobile geriatrische Reha?

Die stationäre Reha ist die am Häufigsten verbreitete Form. Der betagte Patient ist für den Zeitraum der Maßnahme in einer geriatrischen Rehaeinrichtung untergebracht. Zusätzlich zur Therapie kann er dort auch noch medizinisch behandelt und pflegerisch betreut werden.

Bei der ambulanten Reha übernachtet der Patient daheim. Tagsüber absolviert er seine Übungs- und Trainingseinheiten in einem Rehazentrum oder einer Rehaklinik. Zurück zu Hause kann das Geübte gleich in die Alltagsverrichtungen mit einfließen. Geschieht das erfolgreich, geht der Patient am nächsten Morgen umso motivierter zu seiner Therapie. Grundsätzlich ist eine ambulante Reha auch noch nach einer bereits erfolgten stationären Reha möglich.

Ein verhältnismäßig neues und noch wenig verbreitetes Konzept ist das der mobilen geriatrische Rehabilitation. Sie findet in den eigenen vier Wänden des älteren Patienten statt. Was den Vorteil hat, dass das Therapeutenteam die gewohnte häusliche Umgebung in die Behandlung einbeziehen kann. Für die Alltagsbewältigung wichtige Bewegungsabläufe werden also dort trainiert, wo sie tatsächlich auch gebraucht werden.

Außerdem besteht bei der Behandlung zuhause nicht das Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustands durch den Transport in eine ambulante Einrichtung. Allerdings haben nur diejenigen Patienten Anspruch auf eine mobile geriatrische Rehabilitation, die aufgrund ihrer schweren Erkrankung nicht an einer anderen Form der Rehabilitation teilnehmen können.

Quelle: SWR | Stand: 28.01.2020, 19:00 Uhr

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