Spiegel-Affäre
Einfall der Staatsmacht beim kritischen Presseorgan
In der Nacht des 26. Oktobers 1962 besetzen und durchsuchen Kriminalbeamte im Auftrag der Bundesanwaltschaft die Redaktionsräume des "Spiegel" in Hamburg und Bonn. Das Magazin hat zwei Wochen zuvor unter dem Titel "Bedingt abwehrbereit" einen für das Verteidigungsministerium brisanten Bericht über ein NATO-Manöver veröffentlicht. Zu einem Zeitpunkt, da eine Eskalation des Kalten Krieges ganz nah und wahrscheinlich zu sein scheint, behaupten die "Spiegel"-Redakteure Conrad Ahlers und Hans Schmelz in ihrem Artikel, dass die Bundesrepublik mit der vom Verteidigungsministerium verfolgten Atomstrategie im Falle eines sowjetischen Angriffs keine Überlebenschance hätte. Das Verteidigungsministerium erklärt, in dem Artikel über 40 geheime Informationen und Zitate gefunden zu haben und erhebt den Vorwurf des Landesverrats. Außerdem wird dem "Spiegel" aktive Bestechung vorgeworfen: Er habe Offizieren der Bundeswehr Informationen abgekauft.
Die Chefredakteure des "Spiegel", Claus Jacobi und Johannes K. Engels, werden zu Hause festgenommen, ihre Wohnungen durchsucht, private Notizen und Briefe beschlagnahmt. In Bonn werden Hans Schmelz und Bürochef Hans-Peter Jaene abgeführt. Ahlers wird im Urlaub in Spanien aufgespürt. "Spiegel"-Herausgeber Rudolf Augstein taucht zunächst unter, stellt sich aber zwei Tage später der Polizei - und kommt sofort in Untersuchungshaft. Die "Spiegel"-Redaktion wird geschlossen, alle Schreibmaschinen beschlagnahmt – ein Zustand der vier Wochen lang andauern wird. Ohne die Solidarität anderer Verlage wäre das das Aus für den "Spiegel" gewesen. Den Ausfall von zwei bis vier Nummern hätte das Magazin nicht überstanden, gibt Rudolf Augstein im Rückblick zu.
Vorgeschichte: Die Fehde Strauß / Augstein
Verteidigungsminister Franz-Strauß hatte sich schon seit längerem dafür stark gemacht, den "publizistischen Terror" aus Hamburg zu stoppen. Rudolf Augstein hatte Strauß in Verdacht, Atomwaffen in deutscher Gewalt anzustreben – ein Verdacht, der in Strauß' posthum erschienenen Lebenserinnerungen Bestätigung findet. Augstein hielt den Verteidigungsminister für eine öffentliche Gefahr und der "Spiegel" deckte genüsslich mehrere Skandale um den Bayern auf. Im Februar 1962 erstattete Strauß Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Augstein und den "Spiegel". Das Magazin hatte dem Verteidigungsminister Bestechlichkeit vorgeworfen. Er sei an Gewinnen der Finanzbau-Aktiengesellschaft (Fibag) beteiligt worden. Strauß verlor in diesem Zusammenhang mehrere Prozesse gegen Augstein. Der durfte weiterhin ungestraft sagen, dem Verteidigungsminister hafte "ein Ruch von Korruption" an. Der "Spiegel"-Herausgeber hatte sich das erklärte Ziel gesetzt, den in seinen Augen macht- und atomgierigen Minister auf seinem Weg ins Kanzleramt aufzuhalten. "Der Spiegel" sollte dabei als "Sturmgeschütz der Demokratie" fungieren. Dieses Sturmgeschütz wurde am 26. Oktober angegriffen – wie sich später herausstellte auf Veranlassung von Franz Josef Strauß.
Proteste für die Pressefreiheit
Das rigorose Vorgehen der Regierung gegen den "Spiegel" ruft im In- und Ausland eine Welle der Empörung hervor. Erinnerungen an die Gleichschaltung der Presse unter den Nationalsozialisten werden wach. Verantwortliche anderer Hamburger Zeitungen und Verlage – selbst der politisch gegnerische Springer-Verlag - leisten schnelle, unkomplizierte Hilfe. Sie stellen Redaktionsräume und Druckmaschinen zur Verfügung. Auch weite Teile der Bevölkerung solidarisierten sich mit Augstein und seinen inhaftierten Redakteuren. Überall in der Republik werden Sitzstreiks und Demonstrationen abgehalten. "Spiegel tot - Freiheit tot" steht auf den Plakaten.
Der "Spiegel" erscheint weiter - zensiert...
Justizminister wusste von nichts
Auf Antrag der SPD wird vom 7. bis 9. November eine Bundestagsdebatte zur Aufklärung der Affäre angesetzt. Bundeskanzler Konrad Adenauer stellt sich hinter seinen Minister. "Wir haben einen Abgrund von Landesverrat im Lande," erklärt er Anfang November vor dem Deutschen Bundestag. "Ich sage das, denn wenn von einem Blatt, das in einer Auflage von 500.000 Exemplaren erscheint, systematisch um Geld zu verdienen Landesverrat getrieben wird …" Der Rest des Satzes wird durch Empörungsrufe übertönt. Strauß dementiert seine Rolle als Strippenzieher der Verhaftungen: "Ich habe mit der Ingangsetzung des Verfahrens nichts zu tun gehabt". Es stellt sich heraus, dass Justizminister Wolfgang Stammberger (FDP) über das Vorgehen der Bundesanwaltschaft vorher überhaupt nicht informiert worden war. Der Kanzler erklärt später, Stammberger sei nicht vertrauenswürdig gewesen, da der "Spiegel" im Besitz von Dokumenten sei, die Auskunft über Straftaten Stammbergers als Leutnant der Wehrmacht geben. Tatsächlich gibt Stammberger zu, in einem Militärstrafverfahren verurteilt worden zu sein, was er bei seiner Ernennung zum Bundesjustizminister verschwiegen hatte. Dennoch: Dass Adenauer und Strauß ohne Zustimmung des Justizministers gehandelt haben, widerspricht den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaats.
Sieg der Pressefreiheit
Der Fall Stammberger führt zur Staatskrise: Am 19. November beschließt der Parteivorstand der FDP den Rücktritt der fünf FDP-Minister aus der Regierung. Adenauer bricht einen Besuch in den USA ab, doch vergebens: Der FDP-Vorsitzende Erich Mende lässt sich auf keinen Kompromiss mehr ein. Im Lauf der Untersuchungen vor dem Bundestag wird klar: Strauß hat gelogen. Die Aktion gegen den "Spiegel" ging auf seine Initiative zurück. Er hat seinen Staatssekretär angewiesen, den Justizminister nicht in Kenntnis zu setzen und auch die Festnahme von Conrad Ahlers in Spanien veranlasst. Nun sehen auch die CDU/CSU-Minister das Vertrauen in die Regierung erschüttert und schlagen den Rücktritt des gesamten Kabinetts vor. Adenauer sträubt sich zunächst gegen eine Neubildung der Regierung. Als Strauß ihn aber zum Mitschuldigen an der Misere machen will, verliert Strauß auch den Rückhalt des Kanzlers. Am 30. November muss Franz Josef Strauß seinen Rücktritt vom Ministeramt und aus der Bundespolitik bekannt geben. Wenige Jahre später, 1966 zieht er allerdings als Finanzminister der Großen Koalition wieder in die Regierung ein.
Nach vier Wochen Besetzung werden die Räume der "Spiegel"-Redaktion wieder freigegeben. Die Verhafteten werden entlassen, Augstein nach 103, Hans Schmelz nach 81, Ahlers nach 56 Tagen. Am 13. Mai 1965 erklärt das Bundesgerichtshof das Verfahren gegen sie für beendet. "Der Spiegel" kann seine Auflage von 500.000 auf 700.000 Stück erhöhen und sich fortan den geflügelten Beinamen "Sturmgeschütz der Demokratie" fest anheften. Eine Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in seinen Redaktionsräumen wird jedoch vom Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 bei Stimmengleichheit abgewiesen. Nur die Hälfte der Richter bewertet in diesem Fall das Recht der Bevölkerung, umfassend informiert zu werden höher als den Verdacht des Landesverrats.
Kurt Schneider, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Politische Skandale - Meineid, Ehrenwort und Schwarzgeld, 29.05.2006









